Satzung über die Erhebung von Hundesteuern

Vierbeiner anmelden: Wer einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen. Diese Satzung regelt die Höhe – aktuell 50,00 € jährlich für jeden Hund (400,00 € für gefährliche Hunde). Zudem finden Sie hier die Bedingungen für Steuerbefreiungen (z. B. für Rettungshunde) und Ermäßigungen (z. B. für Jagdhunde).
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