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Satzung zum Schutz des Baumbestandes

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Worum geht es?

Die Baumschutzsatzung ist ein zentrales Instrument der Umweltvorsorge der Gemeinde Harztor und dient dem Schutz des Baumbestandes auf den im Bebauungszusammenhang liegenden Grundstücken. Die Satzung verfolgt das Ziel, Bäume aufgrund ihrer vielfältigen ökologischen Funktionen – wie der Verbesserung des Stadtklimas, der Sauerstoffproduktion, der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und der landschaftsgestalterischen Wirkung – vor Beschädigung, Zerstörung oder ungenehmigter Beseitigung zu bewahren. Geschützt sind alle Laubbäume sowie die Nadelbäume Eibe und Stechpalme, deren Stammumfang in 100 cm Höhe mindestens 60 cm beträgt. Ausgenommen von der Satzung sind lediglich Obstbäume, Nadelbäume (mit Ausnahme der genannten) sowie Bäume in Baumschulen.

Die Satzung regelt detailliert, dass die Beseitigung, Beschädigung oder tiefgreifende Veränderung geschützter Bäume einer schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedarf. Die Genehmigung kann nur in klar definierten Ausnahmefällen erteilt werden, beispielsweise wenn der Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellt oder die zulässige Nutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt. Bei einer genehmigten Beseitigung ist der Verursacher in der Regel zur Ersatzpflanzung eines standortgerechten Baumes verpflichtet, um den Eingriff in die Natur auszugleichen. Bei Verstößen gegen die Satzung können Bußgelder verhängt werden, womit die Gemeinde die Einhaltung des Baumschutzes wirksam durchsetzt.