Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§ 2 UStG Anpassungssatzung)

Auch Kommunen müssen sich an neues Steuerrecht halten. Seit 2025 gilt für die Gemeinde Harztor in vielen Bereichen die Umsatzsteuerpflicht – ähnlich wie bei einem Wirtschaftsunternehmen. Diese Satzung passt formal sechs bestehende Gebührenordnungen an die neue Rechtslage an (u. a. für die Mehrzweckhalle Herrmannsacker, das Heimatmuseum, Friedhöfe und den Kurbeitrag). Der Kern: Wo der Gesetzgeber es vorschreibt, wird nun offiziell die Mehrwertsteuer erhoben und abgeführt.
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