Öffentliche Auslegung zum Überschwemmungs-Gebiet

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als obere Wasserbehörde beabsichtigt, für die Zorge im Landkreis Nordhausen das Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, von Amts wegen festzusetzen.

Gemäß § 66 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, ist der Entwurf der Rechtsverordnung während der Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 

Die öffentliche Auslegung ist vorher ortsüblich bekannt zu geben, was hiermit erfolgt.

Der Auslegungszeitraum ist 

vom 17.03.2025 bis einschließlich 16.04.2025

vorgesehen.

Hier können Sie die Bekanntmachung einsehen:

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Zorge von der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis zur Autobahn A38

Steffi Rübesamen, Hauptamt
Gemeinde Harztor
hauptamt@harztor.de