Steueramt

Bei Fragen rund um die Steuern können Sie sich an das Steueramt wenden. Die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiter.

Wir bieten Ihnen für Ihre Angelegenheiten telefonische oder E-Mail-Terminvereinbarungen. Diese haben sich in den letzten Jahren bewährt und ersparen Ihnen und uns Wartezeiten. Wir können dann vorher besprechen, welche Unterlagen Sie unter Umständen schon mitbringen können.

Euroscheine und Euromünzen liegen dekorativ auf dem Tisch.

Was können wir für Sie tun?

  • Erläuterung zu erhaltenen Steuerbescheiden
  • Anmeldung steuerpflichtiger Hunde
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen durch die Gemeinde

An- und Abmeldungen von Hunden

Das Halten von Hunden in der Gemeinde Harztor ist steuerpflichtig. Als Halter eines Hundes gilt, wer diesen im eigenen Interesse oder im Interesse eines Mitglieds seines Haushalts oder seines Betriebs aufgenommen hat. Zusätzlich gilt als Hundehalter, wer einen Hund nicht nur vorübergehend pflegt oder verwahrt, ihn auf Probe hält oder zum Anlernen behält. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt eine erhöhte Steuer.

Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie gern bei uns im Steueramt erledigen.

Hebesätze für Steuern in der Gemeinde

Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 v.H.

Grundsteuer-Hebesatz A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe):
320 v.H.

Grundsteuer-Hebesatz B (für Grundstücke):
402 v.H.

Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Harztor vom 13. November 2018, in Kraft getreten am 1. Januar 2019.