Auf Grundlage von § 121 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender
Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) hat der Freistaat Thüringen zum 31. Dezember 2020
per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Festlegung der Gebiete ist
mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen.
Dazu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Freistaat
Thüringen gemeinsam mit seinem Vertragspartner Sachverständigenbüro Münzenberg Radon –
Bodenluftmessungen durch.
Die Messungen erfolgen in der Gemeinde Harztor von September 2025 bis Juni 2026 auf den
gemäß Anlage aufgeführten Flurstücken. Die Auswahl der Flurstücke ist nach der Geologie im
Untergrund erfolgt.
Für die Bestimmung der Radonaktivitätskonzentration und der Gaspermeabilität des Bodens sind
Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich und dauern ca. 3
Stunden. Das Niederbringen der Bohrung erfolgt mittels eines manuellen Bohrverfahrens. Die in das
Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von ca. 30 mm.
Zur Durchführung der Untersuchungen ist das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen
durch die Beauftragten erforderlich. Auf Grundlage von § 6 des Gesetzes zur staatlichen
geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung
geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) in Verbindung mit § 165 StrlSchG sind die Beauftragten
berechtigt, Grundstücke zu betreten, Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.
Grundsätzlich werden die Untersuchungen nur auf Flurstücken ohne Wohnbebauung und nicht in
Hausgärten durchgeführt.
Die Beauftragten können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte
Bescheinigung belegen.
Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom TLUBN beauftragten Firma bei der
Erledigung ihrer Arbeiten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu unterstützen.
Fragen zum Messprogramm beantwortet das TLUBN unter der Radon – Hotline:
Telefon: 0361 573-943 943
E-Mail: radon-info@tlubn.thueringen.de
THÜRINGER LANDESAMT FÜR UMWELT, BERGBAU UND NATURSCHUTZ
Referat 63
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
GKZ | KREIS | GEMEINDE | GEMARKUNG | FLUR | FLURSTUECK |
16062065 | Landkreis Nordhausen | Harztor | Niedersachs-werfen | 007 | 141 |
16062065 | Landkreis Nordhausen | Harztor | Niedersachs-werfen | 004 | 83/1 |