Geflügelpest im Landkreis: Aufstallpflicht gilt ab sofort

Landratsamt reagiert auf bestätigte H5N1-Fälle bei Wildvögeln

Das Landratsamt Nordhausen hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest (Vogelgrippe) erlassen. Aufgrund zahlreicher nachgewiesener Fälle des Virus H5N1 bei Kranichen rund um den Stausee Kelbra gilt ab sofort für den gesamten Landkreis Nordhausen eine Aufstallpflicht für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel.

Alle Tierhalter müssen ihr Geflügel nun in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen halten, die sowohl nach oben als auch seitlich zuverlässig gegen Wildvögel gesichert sind. Freilandhaltung ist derzeit nicht mehr erlaubt.

In einem herbstlichen Bauernhof im Landkreis Nordhausen sind Hühner, Enten und Gänse in einem geschlossenen Stall untergebracht. Die Fenster sind mit engmaschigem Netz gesichert, das Dach schützt vor Wildvögeln. Über den nebligen Feldern im Hintergrund ziehen Kraniche vorbei – Sinnbild für die Gefahr der Geflügelpest und den Grund für die angeordnete Aufstallpflicht. KI

Ebenfalls verboten sind Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass auch Hobby- und Kleintierhalter betroffen sind. Wer seine Tiere bislang noch nicht gemeldet hat, muss dies umgehend nachholen. Die Verfügung wurde sofort vollziehbar erklärt, um eine schnelle Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Hintergrund sind zahlreiche Funde verendeter Kraniche im Umfeld des Stausees Kelbra, bei denen das hochpathogene Virus H5N1 nachgewiesen wurde. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf Hausgeflügel wird derzeit als sehr hoch eingeschätzt.

Verstöße gegen die Aufstall- oder Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 30.000 Eurogeahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen rechtlichen Details steht hier zum Download bereit:

👉 Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht (PDF)