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Verwaltungskosten-Satzung

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Worum geht es?

Diese Satzung regelt die Erhebung von Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) für spezifische Dienstleistungen, die von der Gemeinde Harztor erbracht werden. Sie gilt für alle individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Das bedeutet, immer wenn ein Bürger eine Leistung beantragt (z.B. eine Bescheinigung) oder eine Handlung der Verwaltung veranlasst, können dafür Kosten anfallen. Die Satzung legt auch fest, wann Kosten anfallen, selbst wenn ein Antrag zurückgezogen wird , und definiert, wer als Kostenschuldner gilt.

Ein zentraler Bestandteil der Satzung ist das angehängte Kostenverzeichnis, welches als Anlage beigefügt ist. Dieses Verzeichnis listet detailliert auf, welche Gebühr für welche spezifische Amtshandlung erhoben wird. Beispiele hierfür sind Gebühren für Kopien (z.B. 0,50 € für DIN A4) , Beglaubigungen von Unterschriften (5,00 €) , die Ausstellung von Hundesteuermarken (3,00 €) oder die Erteilung einer Hausnummer (10,00 €). Die Satzung definiert zudem, welche Stellen von Gebühren befreit sind (z.B. andere Kommunen oder Kirchen unter bestimmten Bedingungen) und welche Leistungen generell kostenfrei sind (z.B. einfache mündliche Auskünfte).