Logo des Portals Harzspots.com

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Veröffentlicht am:

Worum geht es?

Bei dieser Änderungssatzung handelt es sich um eine sehr spezifische Ergänzung der Kita-Benutzungssatzung, die aufgrund des Masernschutzgesetzes notwendig wurde.

Die Satzung fügt dem § 5 (Aufnahme) einen neuen Absatz 6 hinzu. Dieser neue Absatz legt verbindlich fest, dass Eltern vor der Aufnahme eines Kindes (ab Vollendung des ersten Lebensjahres) der Kita-Leitung einen Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz oder eine bestehende Immunität vorlegen müssen. Alternativ muss eine medizinische Kontraindikation (ein Grund, warum nicht geimpft werden kann) nachgewiesen werden. Die Satzung definiert genau, wie dieser Nachweis zu erfolgen hat (z.B. durch Impfausweis, ärztliches Zeugnis oder die Bestätigung einer anderen Einrichtung).