Worum geht es?
Die 1. Änderungssatzung zur Kostensatzung der Freiwilligen Feuerwehren für 2025 dient der Anpassung und Aktualisierung der Kosten, die für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehren in Rechnung gestellt werden. Die Satzung ist essentiell, um die durch Einsätze, die nicht der gesetzlichen Pflichtaufgabe (wie Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei öffentlichen Notlagen) unterliegen, verursachten Aufwände (Material, Personal, Fahrzeugstunden) verursachergerecht abzudecken. Typischerweise betrifft dies technische Hilfeleistungen, die im privaten oder gewerblichen Interesse liegen, wie etwa das Beseitigen von Ölspuren auf Privatgrund oder Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen. Die Anpassung stellt sicher, dass die Kostenerstattung den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht und die Allgemeinheit nicht mit den Kosten für Spezialleistungen belastet wird.
Im Detail werden durch die Änderung die Stundensätze für das eingesetzte Personal und die verschiedenen Fahrzeugtypen neu festgesetzt. Beispielsweise wird der Stundensatz für einen Einsatzleiter der Stufe C von 47,00 Euro auf 50,00 Euro erhöht. Die Kosten für die Nutzung eines Kommandowagens (KdoW) steigen von 25,00 Euro auf 30,00 Euro pro angefangene halbe Stunde. Ein Löschgruppenfahrzeug (LF) kostet nun 75,00 Euro pro angefangene halbe Stunde, anstatt der bisherigen 70,00 Euro. Diese Anpassungen sind notwendig, um die gestiegenen Betriebs- und Personalkosten abzubilden und somit eine vollständige Kostendeckung bei den entsprechenden Einsätzen zu gewährleisten. Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

