Worum geht es?
Diese am 05. November 2025 vom Gemeinderat beschlossene Satzung regelt die Entschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträger neu und tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Zukünftig erhalten Gemeinderatsmitglieder und die weiteren Mitglieder der Ortschaftsräte ein Sitzungsgeld von 30 Euro für die nachgewiesene und notwendige Teilnahme an Sitzungen, wobei nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden dürfen. Auch für Online-Sitzungen oder Beschlüsse im Umlaufverfahren wird diese Entschädigung gewährt. Zudem muss die Höhe der Aufwandsentschädigung jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, falls der gesetzliche Mindestbetrag überschritten wird.
Die Satzung legt außerdem die neuen monatlichen Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten fest. Die Ortschaftsbürgermeister von Ilfeld und Niedersachswerfen erhalten 1.050 Euro, der von Neustadt 750 Euro und die von Harzungen und Herrmannsacker jeweils 400 Euro. Die stellvertretenden Ortschaftsbürgermeister der größeren Ortschaften erhalten 100 Euro, die von Harzungen und Herrmannsacker 50 Euro. Der ehrenamtliche Erste Beigeordnete erhält eine monatliche Entschädigung von 350 Euro. Auch diese Aufwandsentschädigungen sind jährlich zu überprüfen.

