Logo des Portals Harzspots.com

Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Harzungen

Veröffentlicht am:

Worum geht es?

Die Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses in der Ortschaft Harzungen regelt die Nutzung dieser gemeindlichen öffentlichen Einrichtung und wurde vom Gemeinderat am 12. Oktober 2022 beschlossen. Ihr vorrangiger Zweck ist die Erhaltung, Pflege und Förderung des dörflichen Gemeinschaftslebens in Harzungen. Dementsprechend steht der Gemeinschaftsraum im DGH insbesondere ortsansässigen, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden für ihr Vereinsleben zur Verfügung. Die Satzung legt die Rahmenbedingungen für die Überlassung und Nutzung fest, um einen geordneten und zweckgemäßen Ablauf zu gewährleisten.