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Entgeltordnung für die Benutzung des Saals Hohnstein Neustadt

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Worum geht es?

Die Entgeltordnung für den Saal Hohnstein in Neustadt/Harz (Burgstraße 41) wurde vom Gemeinderat am 25. Mai 2022 beschlossen und regelt die Erhebung eines privatrechtlichen Benutzungsentgelts (Gebühren) für die Nutzung des Saals als gemeindliche öffentliche Einrichtung. Sie legt fest, dass der jeweilige Nutzer (Veranstalter oder Antragsteller) der Entgeltschuldner ist. Die Entgelte für die Einzelnutzung der Räumlichkeiten sind nach der Nutzungsdauer und der Nutzungsart gestaffelt, um die Betriebskosten der Einrichtung zu decken und eine gerechte Verrechnung zu gewährleisten.