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Hauptsatzung der Gemeinde Harztor

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Worum geht es?

Die Hauptsatzung ist quasi die „Verfassung“ der Gemeinde Harztor und legt deren grundlegende Struktur und Verwaltung fest. Sie bestätigt den Namen „Harztor“ als Landgemeinde und zählt die fünf Ortsteile auf (Harzungen, Herrmannsacker, Ilfeld, Niedersachswerfen, Neustadt/Harz) . Für diese Ortsteile wird eine Ortschaftsverfassung eingerichtet, was bedeutet, dass sie jeweils einen eigenen Ortschaftsrat und einen Ortschaftsbürgermeister wählen . Darüber hinaus regelt die Satzung die Arbeitsweise des Gemeinderats, bestätigt, dass der Bürgermeister hauptamtlich tätig ist , und legt die Bildung von Ausschüssen sowie die Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten fest.

Ein zweiter wichtiger Bereich der Satzung betrifft die Rechte der Bürger und administrative Verfahren. Sie regelt die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, wie die Einwohnerfragestunde in Gemeinderatssitzungen und die Durchführung von Bürgerbegehren und -entscheiden . Des Weiteren werden die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für ehrenamtliche Gremienmitglieder (wie Gemeinderats- und Ortschaftsratsmitglieder) detailliert festgelegt . Die Satzung enthält auch Bestimmungen zur Verleihung von Ehrenbezeichnungen , zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und zum Vorgehen bei Sitzungen in Notlagen (z.B. Videokonferenzen) . Schließlich wird festgelegt, dass die Webseite www.harztor.de das primäre Medium für öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde ist .