Worum geht es?
Diese Satzung legt die verbindlichen Regeln für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Freibädern der Gemeinde Harztor fest, die jeder Besucher mit dem Betreten anerkennt. Sie regelt den Zutritt und die Benutzung: Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten oder Betrunkene. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Bäder nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Die Satzung definiert zudem die verschiedenen Arten von Eintrittskarten (z.B. Tages-, Saison- und Feierabendkarten ) und legt fest, dass die Betriebszeiten und die Dauer der Badesaison öffentlich bekannt gemacht werden. Das Erteilen von kommerziellem Schwimmunterricht ist nur dem Badpersonal gestattet.
Ein wesentlicher Teil der Badeordnung widmet sich dem detaillierten Verhalten im Bad. Es ist unter anderem verboten, Tiere mitzubringen, Lärm zu machen, Glasbehälter zu benutzen oder andere Badegäste zu belästigen (z.B. durch Untertauchen oder Springen vom seitlichen Beckenrand) . Die Benutzung der Becken ist nur mit handelsüblicher Badekleidung (wie Badehose, Badeanzug oder Burkini) gestattet. Besondere Regeln gelten für die Sprungtürme, deren Benutzung auf eigene Gefahr geschieht, und die Rutschen. Bei Gewitter müssen alle Badegäste die Becken sofort verlassen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist strikt Folge zu leisten; bei Verstößen können Badegäste des Bades verwiesen werden .

