Logo des Portals Harzspots.com

Satzung über die Benutzung der Mehrzweckhalle Herrmannsacker (*)

Veröffentlicht am:

Worum geht es?

Diese Satzung regelt die Nutzung der gemeindlichen Mehrzweckhalle in der Ortschaft Herrmannsacker. Der Hauptzweck der Halle ist die Förderung des dörflichen Gemeinschaftslebens. Ortsansässigen, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden aus Herrmannsacker steht die Halle für ihr Vereinsleben gebührenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Halle auch von anderen Personen (ortsansässig oder auswärtig) sowie von gemeindefremden Vereinen für öffentliche, gewerbliche oder geschlossene Veranstaltungen gegen eine Gebühr genutzt werden. Für die Nutzung ist ein schriftlicher Antrag bei der Gemeinde notwendig, und die Details werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

Die Satzung legt außerdem die Verantwortlichkeiten fest. Die Halle wird von einem von der Gemeinde eingesetzten Verantwortlichen übergeben und muss vom Nutzer in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden . Die Gemeinde übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und haftet nicht für Schäden Dritter oder den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Nutzer selbst haftet für alle Schäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Das Hausrecht wird von der Gemeinde und dem eingesetzten Verantwortlichen ausgeübt.