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Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

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Worum geht es?

Die Spielapparatesteuersatzung regelt die Erhebung einer kommunalen Aufwandsteuer für das Halten von Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit im Gemeindegebiet Harztor. Diese fiskalische Satzung schafft die Grundlage dafür, dass der wirtschaftliche Aufwand, der durch das Betreiben dieser Apparate entsteht, besteuert wird und somit zur Finanzierung der allgemeinen gemeindlichen Aufgaben beiträgt. Die Steuersätze sind differenziert nach der Art des Geräts und dem Aufstellungsort festgelegt: Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen werden höher besteuert als Apparate an anderen Aufstellungsorten. Für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit richtet sich die Steuer nach der Größe der Stellfläche. Steuerpflichtig ist, wer die Geräte im Gemeindegebiet zum Zwecke der Gewinnerzielung oder zur Unterhaltung bereithält.

Die Höhe der Steuersätze ist gestaffelt und als monatlicher Festbetrag pro Gerät oder Fläche konzipiert: Für Apparate mit Gewinnmöglichkeit beträgt die Steuer in Spielhallen 150,00 Euro pro Gerät, an anderen Orten 75,00 Euro pro Gerät. Für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit beträgt die Steuer je angefangenem Quadratmeter der Spielfläche monatlich 15,00 Euro. Die Satzung definiert präzise, welche Geräte erfasst sind, legt die Anzeigepflicht für das Aufstellen der Apparate fest und regelt die Fälligkeit der Steuer, die jeweils am 15. des Monats für den laufenden Monat zu entrichten ist. Diese Regelungen dienen der klaren Abgrenzung und Verwaltung dieser spezifischen Aufwandsteuer.