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Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen

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Worum geht es?

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen (kurz Marktgebührensatzung) ist die finanzielle Grundlage für die Durchführung von Wochen- und Spezialmärkten in der Gemeinde Harztor. Sie stellt sicher, dass der Aufwand der Gemeinde für die Bereitstellung und Unterhaltung der Marktplätze, für die Organisation und die Verwaltung der Märkte durch die Standbetreiber getragen wird. Der Zweck dieser Gebühren liegt in der Deckung der Betriebskosten nach dem Äquivalenzprinzip, wobei die Gebührenpflicht für alle Marktteilnehmer entsteht, die einen Standplatz oder sonstige Einrichtungen in Anspruch nehmen. Die Satzung ist eng mit der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) verbunden, welche die organisatorischen Rahmenbedingungen (wie Zeiten, Sortimente und Platzvergabe) festlegt.

Die Gebührensatzung legt detailliert fest, welche Gebühren für verschiedene Marktarten und Verkaufsflächen erhoben werden, um eine faire und transparente Verrechnung zu gewährleisten. Obwohl die spezifischen Gebührensätze aus der Fassung von 2020 nicht direkt verfügbar sind, ist die Struktur klar: Die Gebühren werden nach Art der Nutzung (z. B. lfd. Meter Standfläche, überdacht oder unüberdacht) und gegebenenfalls nach der Art des Marktes (Wochenmarkt, Jahrmarkt) unterschieden. Eine wichtige organisatorische Änderung wurde später, zum 09. Januar 2025, beschlossen, wonach die Wochenmärkte auf dem Parkplatz vor der Gemeindeverwaltung in der Ortschaft Ilfeld durchgeführt werden.