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Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

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Worum geht es?

Diese Satzung regelt die Nutzung der vier kommunalen Kindertageseinrichtungen (Kitas) der Gemeinde Harztor: „Ackermännchen“ (Herrmannsacker), „Rappelkiste“ (Ilfeld), „Wirbelwind“ (Niedersachswerfen) und „Regenbogen“ (Neustadt/Harz). Sie legt fest, dass die Aufnahme eines Kindes ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Anspruch auf einen Platz haben vorrangig Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde, wobei im Rahmen freier Kapazitäten auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden können. Die Betreuung wird als Ganztags- oder Halbtagsbetreuung (max. 5 Stunden) angeboten. Für die Inanspruchnahme werden Elternbeiträge und Verpflegungskosten erhoben, die in einer separaten Gebührensatzung festgelegt sind .

Die Satzung definiert zudem die Pflichten der Eltern: Sie müssen die Anmeldung in der Regel 6 Monate vor der gewünschten Aufnahme einreichen . Vor der Aufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und eine Beratung zum Impfschutz nachzuweisen. Eltern sind verpflichtet, das Fehlen ihres Kindes (z.B. bei Krankheit) unverzüglich bis 8:00 Uhr morgens zu melden und die Gebühren pünktlich zu entrichten. Die Satzung regelt auch die Aufsichtspflicht (sie beginnt mit der Übergabe an das Personal und endet mit der Abholung) und die Bedingungen für einen Ausschluss des Kindes, etwa bei wiederholter Missachtung der Satzung oder Zahlungsverzug von zwei Monaten.