Worum geht es?
Die Anpassungsentgeltordnung der Gemeinde Harztor wurde am 11. Dezember 2024 vom Gemeinderat beschlossen und dient der rechtskonformen Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), wonach Kommunen für bestimmte Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden. Die Satzung bewirkt die Ergänzung verschiedener Entgeltordnungen um den neuen Paragraphen § 3a Umsatzsteuer. Betroffen sind die Entgeltordnungen für die Benutzung des Seniorentreffs in Niedersachswerfen, des Saals in Neustadt/Harz, der Dorfgemeinschaftshäuser in Harzungen und Herrmannsacker sowie des Sitzungszimmers im Alten Rathaus in Ilfeld. Der eingefügte Paragraph stellt klar, dass zu den festgelegten Entgelten die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe hinzutritt, sofern die zugrundeliegende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die Änderungen treten zum 01. Januar 2025 in Kraft.

